Ab dem 14.11.2023 erfolgt die Buchung von Terminen für Kirchenaustritte ausschließlich über die Online-Terminbuchung auf dieser Homepage.
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Euskirchen auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
- bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die/der Erklärende den ersten Wohnsitz hat (d. h. für Termine bei dem Amtsgericht Euskirchen: ausschließlich Erklärende mit erstem Wohnsitz in Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich, Weilerswist oder Zülpich!), in persönlicher Vorsprache (nach Terminvergabe)
oder
- bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.