Wenn Sie uns über einen zertifizierten De-Mail-Zugang erreichen möchten, nutzen Sie unsere De-Mail-Adresse:
Sie finden uns auch im Adressverzeichnis Ihres Anbieters. Dort müssen Sie unseren Behördennamen im Suchfeld "Nachname" eingeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung eines De-Mail-Kontos sicher im Sinne des De-Mail-Gesetzes angemeldet sind und Sie sich zusätzlich die sichere Anmeldung bestätigen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik .
Die DE-Mail-Adresse der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Euskirchen lautet:
ag-euskirchen-zentrale-mahnabteilung@egvp.de-mail.de
Wichtiger Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften ab dem 01.12.2024 nicht mehr per De-Mail erreichbar.
Ab dem 01.12.2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften vorübergehend nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar.
Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen für Bürger das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und Mein Justizpostfach (MJP) bereit. Organisationen können das eBO und Behörden das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen.
Zwei DE-Mail-Dienstanbieter haben inzwischen ihren DE-Mail-Betrieb eingestellt. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit bereitet der Gesetzgeber deshalb vor, die absenderbestätigte DE-Mail aus dem Kreis der sicheren Übermittlungswege nach § 130a Abs. 4 ZPO zu streichen.