Telefonische Erreichbarkeit
Mahnsachen von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Alle anderen Fachbereiche sind zu den unten genannten Sprechzeiten telefonisch zu erreichen.
Sprechzeiten für persönliche Vorsprachen im Haus
Nachlass- und Grundbuchsachen sowie Kirchenaustritte : nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. online-Terminbuchung
Alle anderen Anliegen :
Montags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwochs: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstags: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden.
In dringenden Notfällen können Sie uns außerhalb der Sprechzeiten unter folgender Telefonnummer erreichen:
02251 951-1425.
Öffnungszeiten
Das Gebäude ist geöffnet montags bis donnerstags von 07:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 07:30 bis 15:30 Uhr für Rechtsanwälte, Notare und Publikum, deren Rechtsanliegen eilig sind und keinerlei Aufschub duldet.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts ist unabhängig von den Sprech- und Öffnungszeiten gewährleistet.
Außerhalb der regulären Dienststunden des Gerichts (Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Mittwoch bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr) gilt folgende Regelung:
Zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen ist bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet.
Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden Sprechzeiten oder unter der angegebenen Telefaxnummer eingereicht werden:
Amtsgericht Bonn
Wilhelmstr. 21
53111 Bonn
Telefax: 0228 702-2929
Sprechzeiten:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr