Ab dem 14.11.2023 erfolgt die Buchung von Terminen für Kirchenaustritte ausschließlich über die Online-Terminbuchung auf dieser Homepage.

Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Euskirchen auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
- bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die/der Erklärende den ersten Wohnsitz hat, in persönlicher Vorsprache (nach Terminvergabe)
oder
- bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.