Zum 1.5.1995 wurde das Automatisierte Mahnverfahren in Nordrhein-Westfalen neu organisiert und das Zentrale Mahngericht II in Euskirchen nahm per Knopfdruck des damaligen Justizministers des Landes NRW seinen Betrieb auf. Das Mahngericht in Euskirchen war zunächst nur zuständig für Mahnverfahren der Antragsteller, die ihren (Wohn-)Sitz im Landgerichtsbezirk Bonn hatten. Anlass für die Einrichtung eines Zweiten Mahngerichts in Nordrhein-Westfalen - neben dem bereits seit   1.9.1987 existierenden Zentralen Mahngericht in Hagen - war die Privatisierung der Deutschen Bundespost zum 1.1.1995. Die Postunternehmen Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG mit Sitz in Bonn mussten ab diesem Zeitpunkt ihre Forderungen (z.B. offene Telefonrechnungen) im Zivilrechtsweg beitreiben.
Mit erheblichem organisatorischen Aufwand gelang es der Justizverwaltung Anfang 1995 innerhalb weniger Monate eine technisch voll ausgestattete Behörde in angemieteten Büroräumen in Euskirchen mit 75 neuen Mitarbeitern zu errichten. Deutsche Telekom AG und Postbank AG reichten ihre Mahnanträge fortan nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich per Datenträgeraustausch ein. Dank einer besonders hohen Motivation aller Mitarbeiter gelang es dem Zentralen Mahngericht in Euskirchen bereits 2,1 Millionen Verfahren bis zum 31.12.1998 erfolgreich zu bearbeiten.
Infolge einer weiteren Neuorganisation zum 1.5.1999 sind die Zuständigkeiten des Mahngerichts beim Amtsgericht Euskirchen für das Automatisierte Mahnverfahren erweitert und auf den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Köln ausgedehnt worden.
Seit März 2005 arbeiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Euskirchen „unter einem Dach“, da der Erweiterungsbau neben dem Amtsgerichtshauptgebäude fertiggestellt und bezogen werde konnte. Dieser Neubau wurde nicht nur dem gestiegenen Personalbedarf, sondern auch den Anforderungen neuester Technik gerecht.
Das Automatisierte Mahnverfahren hat eine rasante technische Entwicklung durchlaufen. Zur Datenübermittlung sind von den Großantragstellern zunächst als sehr fortschrittlich geltende Magnetbänder genutzt worden. Diese wurden später durch Disketten abgelöst. Heute erfolgen 99,25 % aller Mahnanträge per sog. Barcode oder elektronisch per Internet. Der verbleibende Anteil an Papierdokumenten wird mit Hochleistungsscannern eingelesen und direkt in Datensätze umgewandelt, was zu immer kürzeren Bearbeitungszeiten geführt hat.
Das Automatisierte gerichtliche Mahnfahren als Rechtsweg zur Titulierung unbestrittener Forderungen ist aus unserem Rechtssystem nicht mehr wegzudenken. Allein das Amtsgericht Euskirchen hat in 25 Jahren knapp 20 Millionen Mahnbescheidsanträge bearbeitet. Dabei wurden Forderungen von mehr als 25 Milliarden Euro geltend gemacht, so dass dem gerichtlichen Mahnverfahren eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
 
Die Erfolgsgeschichte der ZEMA II ist maßgeblich auf den engagierten Einsatz und den guten Zusammenhalt der Mitarbeiter(-)innen des Amtsgerichts Euskirchen zurückzuführen. Die als Würdigung dieses Einsatzes Anfang Mai 2020 geplante große Jubiläumsfeier muss aber leider wegen der Corona-Pandemie verschoben werden.


Euskirchen, im April 2020

Petra Strothmann-Schiprowski
Direktorin des Amtsgerichts Euskirchen