Derzeit gehen vermehrt Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen ein, die die Eigentümer von Wohngrundstücken stellen, um die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts anlässlich der Grundsteuerreform zu fertigen. Nach Mitteilung der Finanzverwaltung ist die Vorlage eines (kostenpflichtigen) Grundbuchauszuges zur Abgabe der Feststellungserklärung in der Regel nicht notwendig. Vielmehr benötigt das Finanzamt nach aktuellem Sachstand nur Angaben zu Lage, Größe und Grundbuchbezeichnung der Grundstücke, die Sie den Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen (z. B. Kaufvertrag, alter Grundbuchauszug, Eintragungsnachrichten) entnehmen können.