Kennziffer
Antragsteller/Antragstellerinnen bzw. Prozessbevollmächtigte mit regelmäßigem Antragsaufkommen können ihre Bezeichnung und Anschrift durch eine Kennziffer verschlüsseln lassen. Die Erteilung der Kennziffer kann bei dem zuständigen Amtsgericht kostenlos beantragt werden mit folgenden Vordrucken: Antragsvordruck für Prozessbevollmächtigte (70 KB), Antragsvordruck für Antragsteller/Antragstellerinnen (75 KB). Mit der Kennziffer können eine Reihe weiterer Kenndaten verschlüsselt werden. Dazu gehören u.a. ein SEPA-Lastschrifteinzug (siehe unten) für die Gerichtskosten und eine besondere Versandanschrift.
Die Daten innerhalb der Kennziffer können jederzeit auf schriftlichen Antrag abgeändert werden. Bei Antragstellerkennziffern ist außerdem auf Folgendes zu achten: Umfirmierung bzw. Rechtsnachfolge bei Antragstellerkennziffern (11 KB)
Bankeinzug
Die im Mahnverfahren anfallenden Gerichtskosten können bequem und kostensparend durch Bankeinzug beglichen werden. Dies gilt sowohl für Antragsteller/Antragstellerinnen als auch für Prozessbevollmächtigte. Das SEPA-Lastschriftmandat wird in den Kennzifferndaten hinterlegt und gilt somit für alle Verfahren, die mit dieser Kennziffer beantragt werden. Der Einzug wird wöchentlich für die fälligen Gerichtskosten der beantragten Mahnbescheide durchgeführt. Sie erhalten eine Übersicht der eingezogenen Beträge.