Seit Ende 1982 ist die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren in der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Ländern und in unterschiedlichem Umfang aufgrund von Landesverordnungen (§ 703 c Abs. 3 ZPO) eingeführt worden. Hierdurch wurden die wichtigsten Ziele, einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren und das Verfahren rationell und zügig zu gestalten, verwirklicht.Die ZEMA II in Euskirchen nahm am 01.05.1995 ihren Betrieb auf. Zum damaligen Zeitpunkt war sie lediglich für den Landgerichtsbezirk Bonn zuständig. Es entstand bereits damals eine technisch voll ausgestattete Behörde, die jährlich ca. 700.000 Verfahren automatisiert bearbeitet. Die Zuständigkeit der ZEMA II erstreckt sich seit dem 01.05.1999 auf den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Köln.