Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sieht § 130d Abs. 1 ZPO in der ab dem 1. Januar 2022 geltenden Fassung die sog. aktive Nutzungspflicht vor. Sie müssen in den dort genannten Konstellationen mit der Justiz elektronisch über sichere Übermittlungswege kommunizieren.
Bürgerinnen und Bürger sind von der Verpflichtungen nicht betroffen.

Nach § 702 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der ab dem 1. Januar 2022 geltenden Fassung gilt im automatisierten Mahnverfahren die für Anwälte und registrierte Inkassodienstleister bereits seit Längerem geltende Pflicht zur maschinell lesbaren Einreichung auch für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die amtlichen Vordrucke können durch diesen Personenkreis nicht mehr benutzt werden. Auch eine als PDF-Datei elektronisch übermittelte Erklärung erfüllt diese Anforderungen nicht.

Sofern Sie Ihre Anträge und Erklärungen mittels einer Fachsoftware erstellen, benötigen Sie für den elektronischen Datenaustausch mit dem Mahngericht eine Kennziffer und eine zugehörige EDA-ID. Diese werden Ihnen auf Antrag durch das Mahngericht erteilt und können bei allen deutschen Mahngerichten (außer bei dem Mahngericht Uelzen) verwendet werden.

Einen Vordruck für den Antrag auf Erteilung einer Kennziffer finden Sie unter https://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kennziffernantraege-der-mahngerichte/ externer Link.


Ohne Fachsoftware können Sie Anträge und Erklärungen auch über die Internetseite https://www.online-mahnantrag.de  externer Link erstellen. Hier wählen Sie bitte die Variante „Download zum Individualversand vom lokalen PC“. Eine Kennziffer ist in diesem Fall nicht unbedingt erforderlich, vereinfacht aber die Dateneingabe.

Zur elektronischen Übermittlung stehen die in § 130a Abs. 4 ZPO genannten sicheren Übermittlungswege zur Verfügung.

Nachrichten für die Zentrale Mahnabteilung adressieren Sie bitte ausschließlich an
Amtsgericht Euskirchen - Zentrale Mahnabteilung
SAFE-ID : safe-sp1-1389358019607-014958668
Sofern ein Nachrichtentyp angegeben werden kann, bitte in allen Fällen „Mahnantrag“ angeben, auch beispielsweise bei Widersprüchen, Einsprüchen und sonstigen Schreiben.

Detaillierte Informationen finden Sie im Portal der deutschen Mahngerichte unter https://www.mahngerichte.de externer Link.