Bitte setzen Sie sich betreffend Ratenzahlung in Mahnsachen immer unmittelbar mit dem Antragsteller oder dessen Prozessbevollmächtigten bzw. Inkassobüro in Verbindung. Nur diese können eine Ratenzahlung oder Stundung bewilligen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Bescheid bei den Angaben zum Antragsteller.

Dort ist auch eine Telefonnummer angegeben, falls dem Amtsgericht eine solche bekannt ist.
Bitte lesen Sie hierzu auch die Hinweise auf der Rückseite des Bescheids.

Sollte es bei Ihrem Anliegen nicht um Ratenzahlung oder Stundung gehen, nutzen Sie bitte montags bis freitags zwischen 08:30 Uhr und 12:00 Uhr die Telefonnummer 02251 951-2159.

Leider kommt es (z.B. vor Verjährungsstichtagen) vor, dass mehr Anrufe bei der Zentralen Mahnabteilung eingehen, als von den Kolleginnen und Kollegen bewältigt werden können. Dabei kann der Eindruck entstehen, es würde nicht abgenommen oder die Abteilung sei nicht erreichbar. Soweit möglich, benutzen Sie bitte die in den Schreiben angegebenen Durchwahlen oder versuchen es später noch einmal.

Bei Fragen zu Gerichtskosten oder Verfahren, zu denen noch keine Geschäftsnummer bekannt ist, erreichen Sie die Zentralgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 02251 951-2445.

Für Fragen zum elektronischen Datenaustausch erreichen Sie die Verfahrenspflegestelle unter der Telefonnummer 02251 951-2187.