Eingangsbereich mit Rampe Quelle: Justiz NRW
Der Eingang des Hauptgebäudes Kölner Straße 40 - 42 ist barrierefrei über eine Rampe zu erreichen. Rechts neben dem Eingang befindet sich eine Klingel. Direkt im Eingangsbereich sehen Sie auch schon den Aufzug, mit dem Sie alle Etagen und Räume erreichen können.

Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, werden Ihnen die Wachtmeister gerne behilflich sein.

Diese kommen auch zum Einsatz in einem Rettungsfall, wenn beispielsweise der Aufzug nicht benutzt werden kann.

Behindertenparkplatz

Parkplatz mit Schranke Quelle: Justiz NRW
Ein Behindertenparkplatz steht zur Verfügung. Wenn Sie an der Parkplatzschranke stehen, wird man Ihnen öffnen, nachdem Sie die dafür vorgesehene Klingel benutzt haben.

Grundsätzlich können Sie auch den Besucherparkplatz nutzen, wo jedoch nur wenige Plätze vorhanden sind, ein separater Behindertenparkplatz ist hier nicht vorgesehen.

 

Behindertengerechte Toiletten

Behinderten-Toilette Quelle: Justiz NRW
Es gibt zwei behindertengerechte Toiletten im Amtsgericht Euskirchen. Eine befindet sich hinter den Aufzügen am Eingang (Raum E36). Hierfür benötigen Sie einen Schlüssel, den Sie auf Nachfrage an der Pforte erhalten.

Eine weitere Toilette befindet sich im Gebäudeteil 2 (Raum E52). Hierfür benötigen Sie keinen Schlüssel.

Beide Toiletten sind mit einer Dusche und einer akustischen Warnmeldeanlage ausgestattet.

 

Zugang zum Nachtbriefkasten

Ansprechpartner

Klingel rechts vor dem Eingang Quelle: Justiz NRW

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Antje Sommer

Telefon: 02251 951-1106

E-Mail: Antje.Sommer@ag-euskirchen.nrw.de e-mail