Ziele des Insolvenzverfahrens sind:

  • das restliche Vermögen einer Schuldnerin/eines Schuldners gleichmäßig auf die Gläubiger zu verteilen, in dem das Vermögen der Schuldnerin/des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt wird. Sofern die Schuldnerin/der Schuldner nicht Verbraucher ist, wird in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen;
  • die Befreiung einer redlichen Schuldnerin/eines redlichen Schuldners, falls er eine natürliche Person ist, von seinen restlichen Verbindlichkeiten.

Für Verbraucher sieht das Gesetz die besondere Verfahrensart des Verbraucherinsolvenzverfahrens vor. Zwingend vorgeschaltet ist einem solchen Verfahren ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch bei einer zugelassenen Schuldnerberatungsstelle oder einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe.

 

Das zuständige Insolvenzgericht für den Amtsgerichtsbezirk Euskirchen ist das Amtsgericht Bonn Externer Link.

 

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