In Nordrhein-Westfalen gibt es drei Oberlandesgerichtsbezirke.

Der Amtsgerichtsbezirk Euskirchen ist flächenmäßig etwas größer als der vergleichbarer Amtsgerichte, da hier überwiegend ein ländlicher Bereich betreut wird. Zum 30.06.2021 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen (im Bezirk wohnende Personen) 142.290.

Der Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen erstreckt sich über die Städte bzw. Gemeinden:

Der Amtsgerichtsbezirk liegt innerhalb des Landgerichtsbezirkes Bonn (Kartenansicht mit den zugehörigen Amtsgerichten) und dieser wiederum innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirkes Köln (Kartenansicht der Landgerichte).