Amtsgericht Euskirchen

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Kirchenaustritte

Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts wohnen, können Sie hier unter Vorlage des Personalausweises den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären. Ihr persönliches Erscheinen ist unabdingbar. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten des Kindes den Kirchenaustritt erklären. Vor der Erklärung des Kirchenaustritts ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro bei der Gerichtszahlstelle (Zimmer 117) zu zahlen.

 

Telefonnummer Abteilung 23 : 02251 951-1423


 

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