Die Gerichtsbarkeit der Stadt Euskirchen begann im Jahre 1302 mit der hohen und niederen Gerichtsbarkeit, deren Vorsitz der Landesherr innehatte. Das Hochgericht war u. a. zuständig für Kapitalverbrechen, das Niedergericht entschied Streitfälle, für die das Hochgericht nicht zuständig war.

Nach der Besetzung durch die französische Armee verlor Euskirchen nach der französischen Revolution im Rahmen der Neueinteilung sein eigenes Schöffengericht.

Altes Amtsgericht

 

Erst mit dem Inkrafttreten der sog. Reichsjustizgesetze am 01. Oktober 1879 bekam Euskirchen sein zunächst "Königlich Preußisches Amtsgericht Euskirchen" und besteht damit als Amtsgericht wie die meisten Amtsgerichte im Lande Nordrhein-Westfalen seit dem Jahre 1879.

 

So sah das Amtsgerichtsgebäude in Euskirchen 1879 bis in die fünfziger Jahre aus.

Die Aufgaben der Justiz und damit ihr Bedarf an personeller und räumlicher Ausstattung hatten eine ständig steigende Tendenz, was schließlich dazu führte, dass das Amtsgericht in den fünfziger Jahren das neue Gebäude an der Kölner Straße gegenüber der früheren Kreisverwaltung und jetzigen Stadtverwaltung in Besitz nehmen konnte.

Erschüttert hat die Bediensteten und die ganze Stadt Euskirchen das Bombenattentat am 09. März 1994 auf eine Nebenstelle des Amtsgerichts Euskirchen, bei dem 7 Menschenleben zu betrauern waren, darunter der junge Richter Dr. Alexander Schäfer.

Im April 1995 wurde die ZEMA II – die Zentrale Mahnabteilung II -, ins Leben gerufen, die nach der ZEMA I in Hagen die zweite zentrale Stelle für Mahnsachen in Nordrhein-Westfalen darstellt und für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Köln zuständig ist.

Auch ist die ZEMA II zuständig für alle Mahnanträge der Deutschen Telekom und der Deutschen Postbank.

Seit März 2005 befindet sich die ZEMA II in einem neu errichteten Anbau des Amtsgerichts an der Kölner Straße 40 - 42. Mit Unterstützung modernster Technik ist es möglich, die ca. 1,3 Mio. jährlichen Mahnverfahren zeitnah zu verarbeiten.