Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen eine Rechnung von der Gerichtskasse Köln übersandt wird. Die Gerichtskasse Köln zieht für uns die ausstehenden Rechnungen ein. Selbstverständlich gibt es jedoch auch beim Amtsgericht Euskirchen eine Zahlstelle (Raum 1.17 im Hauptgebäude Kölner Straße 40 - 42), wo Sie auch Barbeträge einzahlen können.

 

Bei Überweisungen an das Amtsgericht Euskirchen - außer in Zwangsversteigerungssachen und Mahnsachen - verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:
Konto-Nr. 113 23-506, BLZ  370 100 50 (Postbank Köln)
IBAN:  DE38 3701 0050 0011 3235 06
BIC:  PBNKDEFF370

 

Für Zahlungen, die ein Mahnverfahren betreffen, benutzen Sie bitte ausschließlich folgende Bankverbindung: 
Konto-Nr. 380 015 85, BLZ 370 000 00 (Bundesbank Filiale Köln)
IBAN:  DE06 3700 0000 0038 0015 85
BIC:   MARKDEF1370

 

Bei Überweisungen in Zwangsversteigerungssachen (Sicherheitsleistung und Meistgebot) verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:
(Hinweis: Diese Kontonummer gilt nicht für die Zahlung der Gerichtskosten (Zuschlag und Grundbuchberichtigung), die auf das in der Kostenrechnung angegebene Konto erfolgen muss!)

Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justiz
Konto-Nr. 147 481 6, BLZ 300 500 00 (Landesbank Hessen-Thüringen)
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC:  WELADEDD