– Antragsarten –
Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids können in verschiedenen Formen eingereicht werden:

1. Papierform
Für die Antragstellung in Papierform besteht die zwingende Notwendigkeit, die durch Verordnung des Bundesministers der Justiz eingeführten besonderen Vordrucke zu benutzen. Sofern diese Vordrucke nicht benutzt werden, muss der Antrag aus formellen Gründen zurückgewiesen werden. Die Vordrucke sind im Schreibwarenhandel erhältlich.Rechtsanwälte und Inkassodienstleister dürfen diese Variante seit dem 01.12.2008 nicht mehr nutzen (§ 690 Abs. 3, S. 2 ZPO).

2. Datenträger
Die Möglichkeit, Anträge auf Disketten einzureichen, steht in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.04.2011 nicht mehr zur Verfügung.

3. Internet
Es werden die beiden nachstehenden online-Antragsmöglichkeiten angeboten:

a) Elektronischer Datenaustausch 
Dies ist die Verfahrensvariante für Nutzer einer Branchensoftware zur Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM). Sie eröffnet die Möglichkeit, eine Antragsdatei mit Hilfe einer Clientsoftware über das Internet zum Mahngericht zu übertragen und auch entsprechende Rückantworten auf dem gleichen Wege zu erhalten. Interessenten können in den Hinweisen Externer Link Näheres nachlesen. Die Konditionen für den Datenaustausch können auf Anfrage übersandt werden.

Die Übermittlung der Antragsdaten kann auf folgenden Wegen erfolgen:

- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) externer Link, öffnet neues Browserfenster
  vorerst nur noch bis Mai 2018 

- Governikus Communicator Justiz Edition externer Link, öffnet neues Browserfenster

- besonderes Anwaltspostfach (beA) externer Link, öffnet neues Browserfenster

- ein anderes zugelassenes Kommunikations- und Übertragungssoftwareprodukt

b) online-Mahnantrag:
Dies ist die Verfahrensvariante zur web-basierten Erstellung einzelner Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden sowie von Folgeanträgen (Neuzustellungsanträge, Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids). Die entsprechende Internetseite erreichen Sie unter www.online-mahnantrag.de Externer Link.

4. Barcode-Antrag
Über die Website www.online-mahnantrag.de externer Link, öffnet neues Browserfenster wird auch eine weitere Form der Antragstellung angeboten. Hierbei werden die Antragsdaten ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks als Barcode mit einigen Zusatzseiten ausgedruckt und per Post an das Mahngericht versandt. Es handelt sich hierbei um einen nur maschinell lesbaren Antrag, da beim Mahngericht lediglich die Barcodes ausgewertet werden, die alle Antragsdaten enthalten. Diese Antragsform ist daher auch für nutzungsverpflichtete Antragsteller zulässig. Ferner können neben dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheids auch die oben angegebenen Folgeanträge als Barcodeantrag erstellt werden.

Weitere Informationen zum Mahnverfahren werden im Internet angeboten unter http://www.mahnverfahren.nrw.de Externer Link und http://www.mahngerichte.de Externer Link.

Allgemeine Auskünfte zum "online-Mahnantrag" können Sie bei der nachfolgenden Hotline erhalten:

Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung
0211 837-1940

Bei Fragen zu einem zugelassenen Kommunikations- und Übertragungssoftwareprodukt wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller.

Hinweis: Nordrhein-Westfalen direkt leistet nur den technischen und organisatorischen Support für die Antragstellung im gerichtlichen Mahnverfahren per Internet. Falls Sie Fragen zum gerichtlichen Mahnverfahren an sich, zu rechtlichen Problemen bei der Antragstellung oder insbesondere zu bereits beantragten Mahnverfahren haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Mahnabteilung des Amtsgerichts.

Im Justizportal finden Sie weitere Informationen zu allen elektronischen Antragsmöglichkeiten externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Bei Interesse können Sie auch mit der Verfahrenspflegestelle (VPS) ZEMA II des Amtsgerichts Euskirchen Kontakt aufnehmen.