Seit dem 01.01.2018 gilt für das automatisierte Mahnverfahren die erweiterte Nutzungsverpflichtung für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister, so dass diese Anträge in einer nur maschinell lesbaren Form stellen müssen.

Das automatisierte Mahnverfahren sieht dazu die folgenden Übermittlungswege vor:

1. Elektronischer Datenaustausch (EDA) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
2. Elektronische Datenübermittlung über den EGVP-Bürgerclient
3. Elektronische Datenübermittlung über ein EGVP-Drittprodukt (http://www.egvp.de/Drittprodukte/index.php Externer Link)
4. Einreichung in Papierform über das „Barcode-Verfahren“
5. Elektronische Einreichung per De-Mail
6. Elektronische Einreichung über die Seite www.online-mahnantrag.de Externer Link (Antragstellung unter Nutzung des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels möglich)

Der „sichere Übermittlungsweg“ des beA (Ziff.1.), bei dessen Verwendung auf die qualifizierte elektronische Signatur verzichtet werden kann, steht seit dem 03.09.2018 nach langer Offline-Stellung wieder für die Antragseinreichung zur Verfügung.

Dafür wird der EGVP-Client (Ziff. 2.) voraussichtlich ab Oktober 2018 nicht mehr zur Verfügung stehen (https://egvp.justiz.de/meldungen/index.php?id=528 Externer Link).

Die Einreichungsarten Ziff. 3. bis 6. bleiben unverändert bestehen.