Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige rechtliche Informationen über Geschäftspartner zu verschaffen. Der Geschäftspartner kann sich durch Verweis auf eine erfolgte Eintragung legitimieren. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen gegenüber Dritten als richtig gelten.

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.
In die Abteilung A werden eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
In die Abteilung B werden Kapitalgesellschaften, im Wesentlichen Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- eingetragen.

Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften erfasst. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt. Sie ist vom Aufbau her an die Vorschriften für den Verein angelehnt.

Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine des Amtsgerichtsbezirks eingetragen nebst deren vertretungsberechtigten Personen. In das Vereinsregister können sich nur solche Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht).

Im Güterrechtsregister werden die Eheverträge eingetragen und abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Gegensatz zu den übrigen Registern genießt es jedoch keinen öffentlichen Glauben.

Im Partnerschaftsregister werden die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaft registriert. Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe, z. B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte, Architektinnen/Architekten zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister nur bei dem Amtsgericht Essen Externer Link  für das gesamte Land geführt.

 

Das zuständige Amtsgericht in Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregistersachen für den Amtsgerichtsbezirk Euskirchen ist das Amtsgericht Bonn Externer Link.

 

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